Ab welchem Alter ist einvernehmlicher Sex eigentlich erlaubt? Muss ein bestimmtes Alter erlaubt sein, darf ein Erwachsener mit einer Minderjährigen Sex haben? Diese Punkte sind auch und besonders wichtig, wenn es um das Erste Mal geht. Wir haben das einmal für Euch zusammengestellt und dabei den Blick auf ganz Europa und auf Amerika gelegt.
Das sogenannte Schutzalter (Age of Consent), also das gesetzliche Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Handlungen, variiert von Land zu Land in Europa. Dieses Alter ist gesetzlich festgelegt, um Minderjährige vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.
Dabei geht es um das Alter, ab dem eine Person rechtlich als in der Lage angesehen wird, in sexuelle Handlungen einzuwilligen. Der Text erklärt die jeweiligen Gesetze zum Schutzalter (Mindestalter für einvernehmliche sexuelle Handlungen) und weist auf wichtige Besonderheiten hin.

Einvernehmlicher Sex mit Personen unterhalb des Schutzalters kann auch dann strafbar sein, wenn beide Beteiligten minderjährig sind. Manche Länder machen jedoch Ausnahmen für sexuelle Beziehungen unter Gleichaltrigen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die rechtlichen Regelungen in Deutschland, Österreich, Polen, der Schweiz, Frankreich und weiteren europäischen Ländern.
Deutschland
In Deutschland liegt das Schutzalter bei 14 Jahren. Das bedeutet, dass Personen ab diesem Alter grundsätzlich in sexuelle Handlungen einwilligen dürfen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen:
- Sexuelle Handlungen mit Personen unter 14 Jahren sind immer strafbar (Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB).
- Zwischen 14 und 15 Jahren ist Sex mit Erwachsenen nur erlaubt, wenn kein Machtverhältnis oder Ausnutzen der Unerfahrenheit vorliegt (z. B. kein Lehrer-Schüler-Verhältnis). Das regelt § 182 StGB.
Zusammenfassung:
- Unter 14: Immer verboten
- 14–15: Erlaubt mit Gleichaltrigen oder bei Gleichberechtigung
- Ab 16: Grundsätzlich erlaubt
Österreich
In Österreich liegt das Schutzalter bei 14 Jahren, ähnlich wie in Deutschland. Auch hier gibt es Sonderregelungen:
- Unter 14 Jahren: Sexuelle Handlungen sind strafbar.
- Eine Ausnahme gilt, wenn beide Beteiligten etwa gleich alt sind (z. B. ein 13-Jähriger und ein 15-Jähriger), sogenannte „Romeo-und-Julia-Klausel“.
- Zwischen 14 und 16 Jahren ist Sex erlaubt, solange kein Ausnützen eines Autoritätsverhältnisses oder psychischer Druck besteht.
Zusammenfassung:
- Unter 14: Verboten
- Ab 14: Erlaubt mit Einschränkungen bei Machtverhältnissen
Polen
In Polen liegt das Schutzalter bei 15 Jahren.
- Sexuelle Handlungen mit Personen unter 15 Jahren sind strafbar, unabhängig vom Alter des Partners.
- Ausnahmen gelten für geringfügige Altersunterschiede, z. B. bei Jugendlichen, die nur 1–2 Jahre älter sind.
- Es gibt zusätzliche Schutzregelungen bei Abhängigkeit, Autoritätsverhältnissen oder Inzest.
Zusammenfassung:
- Unter 15: Verboten
- Ab 15: Erlaubt, sofern freiwillig und kein Machtverhältnis besteht
Schweiz
In der Schweiz liegt das Schutzalter ebenfalls bei 16 Jahren, jedoch gibt es Toleranzklauseln:
- Sex mit unter 16-Jährigen ist verboten, es sei denn, beide Partner sind ungefähr gleich alt (max. 3 Jahre Unterschied). Diese Regelung schützt jugendliche Beziehungen.
- Mit 16 Jahren und älter sind sexuelle Handlungen grundsätzlich erlaubt, sofern sie einvernehmlich sind und keine Gewalt oder Nötigung vorliegt.
Zusammenfassung:
- Unter 16: Verboten, außer bei geringem Altersunterschied
- Ab 16: Erlaubt

Interessant dazu: Bis vor einigen Jahren durften sich Personen bereits mit 16 Jahren prostituieren (bis 2013). Bis dato war es weder für die ab 16-jährigen noch für die Freier mit Strafe belegt. Mittlerweile wurde das Alter auch hier auf 18 Jahre, beginnend mit dem 01. Juli 2014, angehoben. Früher war die Schweiz indirekt auch für den Sextourismus bekannt, die Erotikbranche boomte in der Alpenregion, die sonst vorwiegend für verschwiegene Bankgeschäfte bekannt war.
Frankreich
Frankreich hat im Jahr 2021 das Schutzalter gesetzlich auf 15 Jahre festgelegt.
- Sexuelle Handlungen mit Personen unter 15 Jahren sind grundsätzlich strafbar, auch wenn diese zustimmen.
- Wenn der Altersunterschied gering ist (z. B. 14 und 16 Jahre), kann in Einzelfällen auf Strafverfolgung verzichtet werden.
- Bei Inzest liegt das Schutzalter bei 18 Jahren.
Zusammenfassung:
- Unter 15: Verboten
- Ab 15: Erlaubt, bei Inzest ab 18
Weitere Länder in Europa
Die Regelungen in Europa unterscheiden sich zum Teil erheblich. Im Folgenden eine Auswahl weiterer Länder:
Italien
- Schutzalter: 14 Jahre
- Ausnahmen: Bei großem Altersunterschied oder Machtverhältnis kann es strafbar sein.
- Bei sexuellem Kontakt mit einem engen Verwandten (z. B. Vater/Tochter) liegt das Schutzalter bei 18 Jahren.
Spanien
- Bis 2015 lag das Schutzalter in Spanien bei 13 Jahren – eines der niedrigsten in Europa. Heute liegt es bei 16 Jahren.
- Sexuelle Handlungen mit unter 16-Jährigen sind strafbar, es sei denn, die Partner sind ungefähr gleich alt.
Niederlande
- Schutzalter: 16 Jahre
- Bei Beziehungen zwischen Jugendlichen (z. B. 15 und 17 Jahre) wird oft von Strafverfolgung abgesehen, sofern kein Zwang oder Machtmissbrauch vorliegt.
Belgien
- Schutzalter: 16 Jahre
- Bei sexuellen Handlungen mit 14- bis 16-Jährigen kann eine Strafverfolgung ausgesetzt werden, wenn der Altersunterschied nicht mehr als 3 Jahre beträgt.
Tschechien
- Schutzalter: 15 Jahre
- Sexuelle Handlungen mit Jüngeren sind strafbar.
Ungarn
- Schutzalter: 14 Jahre
- Bei Beziehungen mit Jugendlichen unter 14 kann es je nach Einzelfall auch strafrechtliche Ausnahmen geben.
Schweden
- Schutzalter: 15 Jahre
- Eine einvernehmliche Beziehung zwischen z. B. 14- und 16-Jährigen wird meist nicht strafrechtlich verfolgt.
- Es gibt verschärfte Vorschriften zum Schutz vor Ausbeutung.
Norwegen
- Schutzalter: 16 Jahre
- Bei geringem Altersunterschied (bis zu 2 Jahren) zwischen Jugendlichen kann die Strafe ausgesetzt oder gemildert werden.
Finnland
- Schutzalter: 16 Jahre
- Wenn eine Person unter 18 durch eine Person in Autoritätsstellung sexuell ausgenutzt wird, ist das strafbar – selbst wenn sie älter als 16 ist.
Dänemark
- Schutzalter: 15 Jahre
- Es gibt strenge Gesetze gegen sexuellen Missbrauch innerhalb von Beziehungen mit Abhängigkeitsverhältnissen.
Besonderheiten im europäischen Vergleich
1. „Romeo-und-Julia“-Klauseln
In vielen Ländern gibt es Regelungen, die jugendliche Liebesbeziehungen schützen sollen. Wenn zwei Jugendliche nahe beieinander im Alter sind (z. B. 13 und 15), wird in der Regel keine Strafverfolgung eingeleitet.
2. Schutz bei Machtverhältnissen
In fast allen Ländern ist es strafbar, wenn Erwachsene ihre Autoritätsstellung (Lehrer, Trainer, Betreuer) ausnutzen, um sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen einzugehen – selbst wenn diese das Schutzalter erreicht haben.
3. Inzest
In vielen europäischen Ländern ist Inzest auch dann strafbar, wenn beide Personen über dem Schutzalter sind. Die Altersgrenze für Inzest kann daher höher als das normale Schutzalter liegen.
Rechtliche Bedeutung des Schutzalters
Das Schutzalter ist ein rechtliches Instrument zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung junger Menschen. Es bedeutet nicht, dass Sexualität ab diesem Alter „erwünscht“ oder gesellschaftlich akzeptiert sein muss – vielmehr ist es ein rechtlicher Rahmen, innerhalb dessen keine Strafverfolgung erfolgt, sofern die Beziehung einvernehmlich, freiwillig und ohne Ausbeutung erfolgt.
Eltern, Lehrer und Jugendliche sollten sich daher über die Gesetze im jeweiligen Land genau informieren. Besonders bei grenzüberschreitenden Beziehungen (z. B. ein Jugendlicher aus Frankreich mit einem aus Deutschland) können unterschiedliche Regelungen zu rechtlichen Problemen führen.
USA: Unterschiedliche Regelungen je nach Bundesstaat
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist das Schutzalter nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern variiert von Staat zu Staat. Die Altersgrenzen liegen meist zwischen 16 und 18 Jahren. Generell gilt:
- In den meisten Bundesstaaten ist das Schutzalter 16 Jahre.
- Einige Staaten setzen es auf 17 oder 18 Jahre.
- Es gibt in vielen Staaten sogenannte „Romeo-and-Juliet“-Klauseln, die Beziehungen zwischen Jugendlichen mit geringem Altersunterschied (z. B. 15 und 17 Jahre) entkriminalisieren.
Übersicht ausgewählter US-Bundesstaaten:
| Bundesstaat | Schutzalter |
|---|---|
| Kalifornien | 18 Jahre |
| Texas | 17 Jahre |
| New York | 17 Jahre |
| Florida | 18 Jahre |
| Georgia | 16 Jahre |
| Ohio | 16 Jahre |
| Nevada | 16 Jahre |
| Alabama | 16 Jahre |
Besondere Regelungen:
- In Kalifornien z. B. ist jede sexuelle Handlung mit einer Person unter 18 Jahren strafbar, es sei denn, es besteht eine rechtliche Ausnahme durch eine Ehe oder durch eine enge Altersgrenze mit Zustimmung.
- In Texas ist das Schutzalter 17 Jahre – aber auch hier gibt es Ausnahmen für Jugendliche mit geringem Altersunterschied (bis zu 3 Jahre).
Zusammenfassung USA:
- Schutzalter: meist 16–18 Jahre (je nach Bundesstaat)
- Ausnahmen für Jugendliche mit geringem Altersunterschied sind häufig
- Machtmissbrauch (z. B. Lehrer-Schüler-Verhältnis) macht Sex unabhängig vom Alter strafbar
Kanada: Einheitliches Schutzalter mit Ausnahmen
In Kanada wurde das Schutzalter im Jahr 2008 von 14 auf 16 Jahre angehoben. Das bedeutet, dass sexuelle Handlungen mit einer Person unter 16 Jahren grundsätzlich strafbar sind – mit wenigen Ausnahmen:
Gesetzliche Ausnahmen:
- Eine Beziehung zwischen einem 14- oder 15-jährigen Jugendlichen und einer maximal 5 Jahre älteren Person ist erlaubt, sofern keine Ausnutzung oder Zwang vorliegt.
- Diese Ausnahme gilt nicht, wenn die ältere Person in einer Autoritätsposition ist (z. B. Lehrer, Trainer, Vormund).
Besondere Schutzgrenze bei 18 Jahren:
- Wenn eine Person in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einer anderen steht (z. B. Pflegeeltern, Betreuer, religiöse Führer), dann steigt das Schutzalter auf 18 Jahre.
Schutz vor Online-Grooming:
- Kanada hat strenge Gesetze gegen die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Bereits das Vorspielen einer Beziehung mit dem Ziel sexueller Handlungen kann strafbar sein.
Zusammenfassung Kanada:
- Schutzalter: 16 Jahre
- Erhöht auf 18 Jahre bei Abhängigkeitsverhältnissen
- Ausnahmen für 14-/15-Jährige bei max. 5 Jahren Altersunterschied
Syrien: Religiös geprägte und teils intransparente Gesetzeslage
Die Gesetzeslage in Syrien ist komplex, da sie auf einer Kombination aus zivilrechtlichen, religiösen und traditionellen Normen basiert. Es existiert kein „Age of Consent“ in der westlichen Definition – also kein klares Schutzalter für einvernehmliche sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe.
Zentrale Punkte:
- Sex vor der Ehe ist gesetzlich verboten.
- In Syrien gilt Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe als strafbar, unabhängig vom Alter.
- Einvernehmlicher Sex zwischen Unverheirateten wird gesellschaftlich geächtet und juristisch verfolgt.
- Mindestalter für Eheschließung:
- Offiziell liegt das Heiratsalter bei 18 Jahren für Männer und 17 Jahren für Frauen.
- Mit gerichtlicher Genehmigung und Zustimmung der Eltern ist die Ehe für Mädchen ab 13 Jahren und für Jungen ab 15 Jahren möglich.
- Dies bedeutet faktisch, dass sexuelle Handlungen mit Kindern im Rahmen der Ehe legal sein können.
- Kinderehen:
- In ländlichen Gebieten und unter bestimmten Bevölkerungsgruppen (z. B. in religiösen Gemeinschaften) werden Mädchen oft sehr früh verheiratet.
- Internationale Organisationen wie UNICEF kritisieren dies als Verstoß gegen Kinderrechte.
Zusammenfassung Syrien:
- Kein gesetzlich festgelegtes Schutzalter
- Sex nur innerhalb der Ehe legal
- Heiratsalter ab 13 Jahren möglich mit Sondergenehmigung
- Kinderehen sind gesellschaftlich verbreitet und rechtlich zulässig
Fazit
In den meisten europäischen Ländern liegt das Schutzalter zwischen 14 und 16 Jahren. Während Länder wie Deutschland, Österreich und Italien das Schutzalter bei 14 Jahren ansetzen, sind es in Frankreich, Polen und vielen nordischen Ländern 15 oder 16 Jahre. Trotz der Gemeinsamkeiten im europäischen Raum existieren nationale Unterschiede, etwa bei Ausnahmen für gleichaltrige Jugendliche oder bei besonderen Schutzmaßnahmen gegenüber Abhängigkeitsverhältnissen.

